Regeln für die Arbeit im Solidaritätsnetzwerk

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Als Solidaritätsnetzwerk möchten wir eine demokratische und klare Struktur schaffen, mit der wir immer mehr Menschen in den Kampf um unsere Rechte einbeziehen können. Dafür benötigen wir auch einige Regeln, die wir gemeinsam festgelegt haben:

1. Beim Solidaritätsnetzwerk kann jede/jeder mitmachen, der/die sich aktiv für seine/ihre eigenen Interessen und die anderer einsetzen will und unser Selbstverständnis und die Regeln anerkennt.

2. In unserer Arbeit achten wir auf solidarischen, respektvollen und vertrauensvollen Umgang. Wir akzeptieren keinerlei Diskriminierung.

3. Lokale Entscheidungen und Beschlüsse werden bei den Treffen der Ortsgruppen getroffen. Wir entscheiden mit Mehrheitsentscheid.

4. Jede Ortsgruppe finanziert sich durch monatliche Beiträge der Mitglieder selbst. Einmal alle sechs Monate wird ein Monatsbeitrag an die zentrale Kasse abgeführt.

5. Das höchste Organ des Solidaritätsnetzwerk ist das Bundesweite Treffen. Das Bundesweite Treffen beschließt Selbstverständnis und Regeln des Solidaritätsnetzwerk. Außerdem legt es gemeinsame Aufgaben unter Berücksichtigung lokaler Bedingungen für die kommende Periode fest. Beim Bundesweiten Treffen hat jede Ortsgruppe eine Stimme. Wir entscheiden mit Mehrheitsentscheid.

6. Zwischen den Bundesweiten Treffen wird die Arbeit durch die Bundesweite Koordination koordiniert. Sie setzt sich aus höchstens zwei Delegierten von jeder Stadt zusammen, die lokal gewählt werden. Davon sollte möglichst mindestens eine Person eine Frau sein. Die Bundesweite Koordination hat die Aufgabe,
– einen Austausch sowie Kampagnen zwischen den Ortsgruppen zu organisieren.
– bundesweite Aufrufe nach Rücksprache mit den Ortsgruppen herauszugeben.
– die zentrale Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren (Materialien, Website, Email, Soziale Medien…)
– die Bundesweiten Treffen vorzubereiten.

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