Die 1. Mai Demonstration hat immer noch Auswirkungen. Obwohl sie schon mehrere Monate zurückliegt wird immer noch nach Personen gefahndet.
Nach einer friedlichen Demo am ersten Mai nahm die Polizei zuerst einzelne Personen beim anschließenden Stadtteilfest aus der Menge fest. Dann griff die Polizei auf der Abreise erneut Teilnehmer:innen der Demonstration und des Festes an. Drei Personen wurden von der Polizei bewusstlos geschlagen, fünf gewaltsam verhaftet und in der Gefangenensammelstelle festgehalten. Die Begründung für diese Ausschreitungen waren die Zündung von Pyrotechnik, Vermummung und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ oder angebliche „Strafvereitelung“ durch das Hochhalten von Transparenten.
Ebenjene Vorwürfe wurden noch 19 Tage später für die Begründung eines mit Polizeigewalt durchgesetzten Kessels verwendet. Dabei wurden Teilnehmer:innen einer propalästinensischen Demonstration bei der Abreise aufgehalten. Sie verhinderten die Abreise von der Demonstration und setzten dafür die gesamte Straßenbahn fest. Schnell war dabei klar: Bei dem Angriff der Polizei ging es nicht um Palästina. Schon vor der Demonstration hat die Polizei einen Genossen von der Startkundgebung regelrecht entführt und ihn im Anschluss ein paar Hundert Meter weiter abfotografiert. Ähnliches versuchten sie während fünf Stunden gewaltsam zu wiederholen. Währenddessen schlug die Polizei auf die festgesetzten Personen ein, setzte Pfefferspray ein und schlug einer Person einen Zahn aus. Mehrere Personen wurden bewusstlos. Neben den Vorwürfen in Bezug auf den 1. Mai haben jedoch auch andere Festgesetzte aus der Straßenbahn Anzeigen reingedrückt bekommen – z.B. wegen der Teilnahme an einer „verbotenen Versammlung“, oder erneut wegen „Strafvereitelung“. Dabei solidarisierten sich Leute sowohl innerhalb als auch außerhalb der Straßenbahn. Auch darauf reagierte die Polizei mit Pfefferspray und Knüppeln.
Und jetzt nach vier Monaten wurde erneut eine Person in eine polizeiliche Maßnahme genommen. Diesmal weder auf einer Demonstration noch auf der Abreise von einer solchen. Die Person wurde, als sie allein mit dem Auto nach Hause fuhr, angehalten. Der Vorwand zum Herausziehen aus dem Verkehr war eine allgemeine Verkehrskontrolle. Nach dieser wurde die Person allerdings damit konfrontiert, dass sie wohl von einem Polizisten wiedererkannt worden wäre und bezüglich Straftaten am ersten Mai unter strafrechtlicher Verfolgung stehe.
Dass trotz eines friedlichen Demonstrationsgeschehens noch monatelang nach angehörigen revolutionärer Gruppen gefahndet wird, zeigt auf, wie sich die Repressionen gegenüber linken Bewegungen verschärfen. Diese begrenzen sich nicht darauf, Leute aus der Demonstration rauszuziehen und Solidarisierung mit Gewalt zu beantworten, sondern weiten sich darauf aus, Leute in Situationen, in denen sie kein stärkendes Kollektiv physisch um sich haben, isoliert in Maßnahmen zu nehmen.
