0:00

+++Susanne soll 46.500€ an das Jobcenter für ihre Flüchtlingssolidarität bezahlen.+++
+++Doch sie und die kurdische Familie von Dalsheir Mohammed sind nicht alleine!+++
+++Auf zur Prozessbeobachtung und Unterstützung am 11.12. am Kölner Verwaltungsgericht!+++

Unsere Kollegin Susanne aus Bonn soll an das Jobcenter 46.500€ zahlen. Dagegen geht sie am 11.12. am Kölner Verwaltungsgericht vor. Wie kam es dazu?

Nach drei Jahren Krieg wurde es für die 5-köpfige Familie von Dalsheir aus dem kurdischen Afrin im Norden Syriens nicht mehr aushaltbar und lebensgefährlich – sie musste fliehen. Schon seit 2013 hatten Bund und Länder verschiedene Aufnahmeprogramme aufgelegt, um SyrerInnen eine legale Flucht zu ermöglichen, ohne im Mittelmeer ertrinken zu müssen. Notwendig dafür war nur eine Person deutscher Staatsangehörigkeit mit ausreichender Bonität. Diese sollte sich mit einer sogenannten”Verpflichtungserklärung” bereit erklären, für die Aufgenommenen bis zur Anerkennung des offiziellen Flüchtlingsstatus‘ eine finanzielle Absicherung zu übernehmen. Unsere Kollegin Susanne aus Bonn tat dies für die Familie Mohammed im August 2014 – alle Fünf konnten das Land zum Glück sicher verlassen.

Nach ihrer Ankunft in Deutschland beantragte die Famile Asyl und wurde 2015 als Flüchtlingsfamilie mit vollem Schutzstatus anerkannt. Da sie sich danach erst orientieren musste und eine Übernahme von Arbeit nicht ohne weiteres möglich war, beantragte sie im August 2015 Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter – natürlich erst nach der offiziellen Anerkennung als Geflüchtete. Diese Leistungen wurden ihr auch gewährt.

Doch dann, im Januar 2016, erreichte Susanne ein „Erstattungsanspruch“ des Jobcenters. Sie solle aufgrund ihrer Erklärung in 2014 für den Unterhalt der Familie aufkommen, eine genaue Übersicht werde folgen und man gebe Gelegenheit zur Anhörung. Sie und ihr Anwalt legten unmittelbar ausführlich begründeten Widerspruch ein. Nun, zwei Jahre später, fordert das Jobcenter erneut, diesmal mit genauer Aufstellung über mittlerweile 46.500€.

In ganz Deutschland sind Flüchtlingsbürgen aktuell mit solchen hohen Forderungen konfrontiert. Allein in Bonn sind es mindestens 38 Verfahren. In einem ersten Urteil zu 4 Einzelklagen gab das Verwaltungsgericht Köln nun den BürgerInnen vollumfänglich recht. Sie seien – abgesehen von ungenügenden Bonitätsprüfungen – bei Übernahme der Bürgschaften nicht ausreichend informiert und darüber beraten worden, dass diese Verpflichtungen auch nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus‘ weiterhin gelten würden. Denn auch Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen gingen damals von einer Befristung bis zur Anerkennung der SyrerInnen als Flüchtlinge aus und fassten dies sogar in Erlasse– im Gegensatz zum Bundesinnenministerium.
http://www.migazin.de/…/bonner-fluechtlingsbuergen-muessen…/

Für uns ist klar: Das deutsche Asylrecht wurde als Lehre aus den Gräueln des Hitler-Faschismus und des Zweiten Weltkriegs gezogen: Nie wieder sollte fliehenden Menschen die Zuflucht verwehrt werden. Die syrische Familie hatte also ein definiertes Recht, hier Unterstützung zu erfahren. Erst recht dann, wenn man sich vor Augen führt, dass Deutschland Leopard 2-Panzer an die Türkei verkauft, mit welchen diese dann das kurdische Efrin in Schutt und Asche legt! Auch deshalb ist die Rückforderung an Susanne nicht legitim.

Lasst uns deshalb am Dienstag, 11.12., 10:45 Uhr, am Kölner Verwaltungsgericht, Appellhofplatz 16., Eingang Burgmauer, versammeln, um Susanne und die Familie von Dalsheir Mohammed vor Gericht zu unterstützen!

sharring is carring