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Wir stellen hier ein Programm für eine kämpferische MieterInnenbewegung vor. Es beinhaltet erste Schritte für eine Vergesellschaftung des Wohnraums. Erstes Ziel des Programms ist es, die Hauptursache für steigende Mieten und Verdrängung der ArbeiterInnen aus den Innenstadtlagen zu beseitigen: Nämlich die Konzentration von immer mehr Wohnraum bei privaten Wohnungskonzernen wie Vonovia, Deutsche Wohnen und Co.; aber auch von lukrativen Grundstücken bei Immobilienspekulanten, Banken usw.

Bezahlbarer Wohnraum soll zu einem Grundrecht werden, das durch die organisierten BewohnerInnen in Form von MieterInnenräten kontrolliert wird. Diese treten an die Stelle der bisherigen kommunalen Wohnungsbehörden bzw. letztere werden ihnen untergeordnet.

Der private Grund- und Immobilienbesitz, der nicht dem Eigenbedarf dient, sowie der Verkauf von Immobilien wird mit einer „progressiv“ ansteigenden Steuer belegt – das heißt: Je mehr Grund und Immobilien jemand besitzt, desto höher wird der Steuersatz. In der Folge soll sich die Vermietung von und der Handel mit Wohnraum immer weniger als Erwerbsquelle eignen. Die Steuereinnahmen sollen für die Bezuschussung der Mieten von Geringverdienern verwendet werden.
Die Entwicklung des ländlichen Raums und von Regionen mit hohen Wohnungsleerständen, vor allem durch den Ausbau des ÖPNV soll die Landflucht bremsen und damit den Druck von den Innenstädten nehmen. Das genossenschaftliche Eigentum, in das der enteignete Wohnraum überführt werden soll, ist keine bloße Inbesitznahme durch die bisherigen staatlichen (kommunalen oder Bundes-) Wohnungsunternehmen oder durch bestehende Wohnungsbaugenossenschaften. Stattdessen werden neue Genossenschaften oder staatliche Betriebe mit demokratischen Strukturen geschaffen.

Deshalb lasst uns gemeinsam für folgende Forderungen kämpfen:

  • Entschädigungslose Enteignung der großen privaten Grundbesitzer und Wohnungseigentümer und Überführung des Wohnraums in genossenschaftliches Eigentum.
  • Einführung einer progressiven Steuer auf privaten Grund- und Immobilienbesitz und auf den Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Verbot der Spekulation mit Grundstücken und Immobilien.
  • Einrichtung von MieterInnenräten als lokale Kontrollorgane in den Kommunen. Diese erhalten das Recht auf Beschlagnahmung und Zuweisung von Wohnraum.
  • Festlegung regionaler/lokaler Höchstmieten durch die MieterInnenräte. (Max. 20% des Einkommens)
  • Verbot der Mietumlage von Grundsteuern, Modernisierungs- und Versicherungskosten.
  • Einführung eines Grundrechts auf Wohnraum, das durch die MieterInnenräte kontrolliert wird. Öffentliche Zuschüsse zu den Mietkosten von Geringverdienern.
  • Planmäßige Verbesserung der Infrastruktur in den Stadtvierteln und den ländlichen Räumen (Geschäfte, kulturelle Angebote, Barrierefreiheit, gesundheitliche Versorgung, Kinder- und Altenversorgung). Insbesondere Verbesserung der Situation von Berufspendlern durch Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Schaffung und Erhalt von Grünflächen.
  • Aufbau und Entwicklung von Gemeinschaftsräumen und -anlagen in Wohnsiedlungen.

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